Ratgeber · Förderung

Förderung für Softwareentwicklung 2026: Welche Programme noch offen sind

Für Softwareentwicklung gibt es 2026 vor allem drei Wege: die steuerliche Forschungszulage für echte Entwicklungsvorhaben mit bis zu 35 % für KMU, zinsgünstige Förderkredite der KfW und Zuschussprogramme der Länder wie Distr@l in Hessen. Die bekannten Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen, ZIM nimmt derzeit keine regulären Anträge an.

Von Code Expert · Zuletzt geprüft:

Welche Förderprogramme gibt es 2026 für Softwareentwicklung?

Im September 2026 sind für Software- und App-Entwicklung in Deutschland vor allem die Forschungszulage, der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW und Landesprogramme wie Distr@l in Hessen relevant. Welche passt, hängt davon ab, ob Ihr Vorhaben technisches Neuland betritt, ob Sie einen Zuschuss oder einen Kredit suchen und in welchem Bundesland Ihr Betrieb sitzt.

Förderwege für Softwareentwicklung, Status September 2026
ProgrammArtWas gefördert wirdHöheStatus
Forschungszulage (FZulG)Steuerliche ZulageForschungs- und Entwicklungsvorhaben, auch Software mit technischer Unsicherheit25 % der Bemessungsgrundlage, KMU auf Antrag 35 %Offen
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)Förderkredit über die HausbankDigitalisierungsvorhaben inklusive Hard- und SoftwareBis zu 25 Mio. € KreditOffen, Antrag vor Vorhabenbeginn
Distr@l (Hessen)ZuschussDigitale Produkt- und Prozessinnovationen, MachbarkeitsstudienFörderlinien 2A/2B bis max. 500.000 €Offen, Stichtage
ZIMZuschussFuE-Projekte von KMU, auch KooperationenAnteilig nach ZIM-RichtlinieBefristeter Antragsstopp
Digital JetztZuschussDigitalisierungsinvestitionen von KMUAusgelaufen
go-digitalZuschuss für BeratungDigitalisierungsberatungAusgelaufen

Förderprogramme ändern sich häufig. Prüfen Sie den Status vor jeder Planung auf der Programmseite oder in der Förderdatenbank des Bundes. Diese Übersicht hat den Stand 24. September 2026.

Wie funktioniert die Forschungszulage für Software?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, die allen Unternehmen offensteht, unabhängig von Größe und Branche. Sie beträgt nach § 4 FZulG 25 % der förderfähigen Aufwendungen, KMU können eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte auf 35 % beantragen. Sie wird mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt.

„Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 3 Absatz 5.“

§ 4 Abs. 1 FZulG

Eckdaten der Forschungszulage nach FZulG (Stand: September 2026)
PunktRegelFundstelle
Fördersatz25 %, für KMU auf Antrag 35 %§ 4 FZulG
Maximale Bemessungsgrundlage12 Mio. € für Aufwendungen nach dem 31.12.2025§ 3 Abs. 5 FZulG
Auftragsforschung70 % des Entgelts sind förderfähig (Aufträge nach dem 27.03.2024)§ 3 Abs. 4 FZulG
GemeinkostenPauschal 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen für Vorhaben ab 2026§ 3 FZulG
AblaufBescheinigung der BSFZ, danach Antrag beim FinanzamtBSFZ

Softwareentwicklung ist förderfähig, wenn sie ein Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben im Sinne des Gesetzes ist, also technisches Neuland mit echter Unsicherheit betritt. Routineprogrammierung, die Anpassung von Standardsoftware oder eine App nach bekanntem Muster zählen in der Regel nicht. Ob ein Vorhaben die Kriterien erfüllt, entscheidet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Für Auftraggeber ist die Auftragsforschung interessant: Beauftragen Sie ein Unternehmen in der EU oder im EWR mit einem FuE-Vorhaben, zählen 70 % des Rechnungsbetrags als förderfähige Aufwendungen. Bei 100.000 € Auftragswert sind das 70.000 € Bemessungsgrundlage und für ein KMU mit 35 % eine Zulage von 24.500 €.

Welche Förderung gibt es für Digitalisierung im KMU?

Für Digitalisierungsvorhaben ohne Forschungscharakter, etwa eine neue Branchensoftware, ein Kundenportal oder die Ablösung von Excel-Listen, sind 2026 vor allem Förderkredite und Landesprogramme relevant. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW finanziert laut KfW Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 25 Mio. €.

Den Kredit beantragen Sie nicht bei der KfW selbst, sondern über Ihre Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Der frühere ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) kann nicht mehr beantragt werden, die Nachfolger sind die Programme 511 und 512 sowie für Innovation 513 und 514.

In Hessen fördert Distr@l Start-ups und KMU mit Betriebsstätte in Hessen per Zuschuss. Für digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Förderlinien 2A und 2B) sind laut Förderdatenbank bis zu 500.000 € möglich, der Fördersatz hängt vom Antragsteller und Vorhaben ab. Die nächsten Stichtage für Skizzen der Förderlinien 1 und 2 sind laut Land der 2. Dezember 2026, für Förderlinie 4 der 29. November 2026 und der 7. Februar 2027.

Andere Bundesländer haben eigene Programme. Suchen Sie in der Förderdatenbank nach Ihrem Bundesland und dem Stichwort Digitalisierung. Viele Länder bieten zudem kostenlose Erstberatung über ihre Wirtschaftsförderung an.

Was ist mit Digital Jetzt, go-digital und ZIM?

Die beiden bekanntesten Bundesprogramme für Digitalisierung im Mittelstand sind beendet. „Digital Jetzt“ war bis Ende 2023 befristet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. „go-digital“ für geförderte Digitalisierungsberatung ist Ende 2024 ausgelaufen. Viele Ratgeber im Netz nennen beide Programme noch als verfügbar.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU mit Zuschüssen. Laut Förderberatung des Bundes gilt derzeit ein befristeter Antragsstopp. Wer ein ZIM-Projekt plant, kann das Konzept vorbereiten, sollte aber parallel die Forschungszulage prüfen, die unabhängig davon beantragt werden kann.

Welche Fehler kosten die Förderung?

Der häufigste Fehler ist der vorzeitige Vorhabenbeginn: Bei Zuschüssen und Förderkrediten darf das Projekt in der Regel erst nach Antrag oder Bewilligung starten, und schon ein unterschriebener Entwicklungsvertrag gilt oft als Beginn. Distr@l formuliert es ausdrücklich: Das Vorhaben darf bis zur Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

  1. Vertrag vor Antrag unterschrieben: Angebote einholen ist meist erlaubt, beauftragen nicht. Klären Sie das vor jeder Unterschrift.
  2. Routine als Forschung verkauft: Eine Standard-App ist kein FuE-Vorhaben. Eine abgelehnte Bescheinigung kostet Zeit.
  3. Fehlende Dokumentation: Für die Forschungszulage müssen Arbeitsstunden und technische Fragestellungen nachvollziehbar dokumentiert sein.
  4. Veraltete Programme: Planung auf Basis ausgelaufener Programme wie Digital Jetzt.
  5. Falsche Kostenart: Nicht jede Ausgabe ist förderfähig, etwa laufende Lizenzen oder allgemeine Betriebskosten.

Aus unserer Projektpraxis: Klären Sie die Förderung, bevor Sie ein Angebot annehmen, und lassen Sie sich vom Dienstleister ein Angebot geben, das Arbeitspakete und Aufwände so aufschlüsselt, wie es der Förderantrag braucht. Eine realistische Kosteneinschätzung liefert der Ratgeber Software entwickeln lassen: Kosten 2026.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung. Für die Forschungszulage lohnt sich bei größeren Vorhaben eine Abstimmung mit der Steuerberatung.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch Förderung für Softwareentwicklung?

Ja. Offen sind vor allem die steuerliche Forschungszulage für echte Entwicklungsvorhaben mit 25 Prozent, für KMU 35 Prozent, der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW mit bis zu 25 Millionen Euro und Landesprogramme wie Distr@l in Hessen. Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen, ZIM hat einen befristeten Antragsstopp.

Wird App-Entwicklung staatlich gefördert?

Nur unter Bedingungen. Eine App nach bekanntem Muster ist kein Forschungsvorhaben und fällt nicht unter die Forschungszulage. Förderfähig kann eine App sein, wenn sie technisches Neuland betritt, oder als Teil eines Digitalisierungsvorhabens über Förderkredite oder Landesprogramme. Der Antrag muss meist vor dem Projektstart erfolgen.

Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?

Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, kleine und mittlere Unternehmen können eine Erhöhung auf 35 Prozent beantragen. Die Bemessungsgrundlage ist für Aufwendungen ab 2026 auf 12 Millionen Euro begrenzt. Bei Auftragsforschung zählen 70 Prozent des Entgelts.

Gibt es Digital Jetzt noch?

Nein. Das Förderprogramm Digital Jetzt des Bundes war bis Ende 2023 befristet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Auch das Beratungsprogramm go-digital ist Ende 2024 ausgelaufen. Als Alternativen kommen Förderkredite der KfW, Landesprogramme und bei Forschungscharakter die Forschungszulage in Frage.

Darf ich vor der Förderzusage mit der Softwareentwicklung beginnen?

Bei Zuschüssen und Förderkrediten in der Regel nicht. Schon ein unterschriebener Entwicklungsvertrag kann als Vorhabenbeginn gelten. Angebote einholen ist meist unschädlich. Die Forschungszulage ist hier eine Ausnahme, weil sie als steuerliche Förderung auch für bereits laufende Vorhaben beantragt werden kann.

Kann ich die Forschungszulage für eine beauftragte Agentur nutzen?

Ja, als Auftragsforschung, wenn das beauftragte Vorhaben ein Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben ist und der Auftragnehmer in der EU oder im EWR sitzt. Dann zählen 70 Prozent des Entgelts als förderfähige Aufwendungen. Den Antrag stellt der Auftraggeber, nicht die Agentur.

Weitere Themen rund um Softwareprojekte finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.

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Quellen

Die folgenden Primärquellen belegen die Rechts-, Zahlen- und Fristangaben auf dieser Seite. Wir verlinken bevorzugt Gesetzestexte, Behörden und Herstellerdokumentation, damit jede Angabe direkt am Original nachprüfbar ist. Stand: 24. September 2026.